Stabile Förderungen nach der Bundestagswahl

Trotz der politischen Veränderungen nach der Bundestagswahl bleibt die Förderkulisse für energetische Sanierungsmaßnahmen in Deutschland stabil. Weiterhin können Interessierte von den bestehenden Programmen profitieren.

Fortführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird gemäß den aktuellen Haushaltsregelungen fortgesetzt. Das bedeutet, dass Anträge für energetische Sanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise den Austausch alter Heizsysteme gegen erneuerbare Alternativen, weiterhin gestellt und bewilligt werden können. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sind alle Rechtsverpflichtungen gesichert, sodass Antragsteller auf die zugesagten Fördermittel vertrauen können.

Anpassungen bei der Energieberatung
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bei der Förderung von Energieberatungen zu Anpassungen gekommen ist. Seit dem 7. August 2024 wurde der maximale Zuschuss für Energieberatungen für Ein- und Zweifamilienhäuser auf 650 Euro reduziert. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der maximale Zuschuss nun bei 850 Euro. Diese Änderungen sollten bei der Planung von Beratungsleistungen berücksichtigt werden.

Empfehlung: Frühzeitige Antragstellung
Um von den aktuellen Fördermöglichkeiten optimal zu profitieren, empfehlen wir eine frühzeitige Planung und Antragstellung Ihrer Sanierungsprojekte oder den Heizungstausch. Unsere Expertinnen stehen Ihnen dabei beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben und dem finden der optimalen Förderkulisse für Ihr Vorhaben.

Handeln Sie jetzt!
Planen Sie eine energetische Sanierung oder haben Sie Fragen zu den aktuellen Fördermöglichkeiten? Kontaktieren Sie uns rechtzeitig zur Vereinbarung einer Beratung und sichern Sie sich die verfügbaren Fördermittel für Ihr Projekt.