Vereinbaren Sie einen Termin direkt bei Ihnen, am Gebäude zur Beratung welche dieser Förderungsoptionen für Sie infrage kommen:
Seit 28. Juli 2022 gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude veränderte Förderbedingungen. Die Effizienzhausförderung ist ausschließlich über zinsverbilligte Darlehen bei der KfW mit einem zusätzlichen Tilgungszuschuss gewährt
für Einzelne Maßnahmen werden BEG- Zuschüsse nur noch über die BAFA in Form eines Zuschusses ausgegeben
für Energiesparmaßnahmen an selbstgenutzten oder unentgeltlich an Familienmitglieder überlassen Immobilien gibt es die Möglichkeit über § 35c Einkommensteuergesetz über 3 Jahre verteilt – 20% Zuschuss (aus max. 200.000,-€ Investitionen ) zu erhalten
Zur Erstberatung empfiehlt sich auch den Kontakt zum Verbraucherservice in Ingolstadt oder zur Energiesprechstunde im Landratsamt Pfaffenhofen (nur für Bewohner und Besitzer von Gebäuden im Landkreis PAF)
Sie planen an Ihrem Gebäude eine Maßnahme zur energetischen Verbesserung und brauchen Informationen? Wenden Sie sich an den Verbraucherservice Bayern. Jeden Mittwoch gibt es dort kompetente, halbstündige Energieberatung, und das für Sie kostenlos. Anmeldung unter 0841/ 951 59 990 oder ingolstadt@verbraucherservice–bayern.de