Energetische Baubegleitung
Profitieren Sie von den höheren Fördersätzen durch kompetente, energetische Baubegleitung, entsprechend den Anforderungen der KfW.
Sichern Sie den Erfolg Ihrer Baumaßnahme
Wir bringen die Handwerker an einen „runden Tisch“
Wir schauen mit Ihnen nach bevor es zu spät ist
Es ist teurer einen Mangel nicht rechtzeitig zu bemerken
Auszug aus den KFW Merkblättern
(…) Im Falle eines KfW-Effizienzhaus 40 oder 55 / Passivhaus sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.
Der Sachverständige muss im Rahmen der energetischen Fachplanung und Baubegleitung mindestens folgende Leistungen erbringen bzw. deren fachgerechte Durchführung bestätigen:
das geplante energetische Niveau auf dem KfW-Formular „Bestätigung zum Antrag“ bestätigen
Spezielle Detailplanung erbringen, insbesondere Wärmebrücken-Minimierung, Luftdichtheitskonzept und das Lüftungskonzept (z. B. unter Anwendung der DIN 1946-6) erarbeiten bzw. bei einer Erneuerung der Heizungsanlage Parameter aus der Energiebedarfsberechnung an den Heizungsplaner vorgeben
der Auftragsumfang und die geforderte Qualität der zu erbringenden Leistung sind im Leistungsverzeichnis/Angebot zu prüfen
vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. vor Verschließen eventueller Bekleidungen mindestens eine Baustellenbegehung durchführen, einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung sowie gegebenfalls der Umsetzung des Luftdichtheitskonzepts
Überprüfung der Umsetzung des Lüftungskonzepts und ggf. Durchführung einer Luftdichtheitsmessung
die Übergabe und Inbetriebnahme der energetischen Haustechnik begleiten und kontrollieren, gegebenenfalls mit ergänzender technischer Einweisung in die Haustechnik sowie gegebenenfalls Prüfung des Nachweises des hydraulischen Abgleichs und der Einregulierung der Anlage
die Umsetzung des geförderten Vorhabens auf dem KfW-Formular „Bestätigung nach Durchführung“ bestätigen